Erweiterung der Anwendungsfälle im Reverse-Charge-Verfahren Zum 1.10.2014 wurden die Anwendungsfälle für das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr / §13b) ausgeweitet. Neben der Lieferung von edlen und unedlen Metallen kommen noch weitere Anwendungsfälle im Reverse- Charge-Verfahren hinzu. Für die einzelnen Anwendungsfälle ist vom Rechnungser-steller zu prüfen, ob und in wie weit der Kunde ein Unternehmer im rechtlichen Sinne ist. Bei den neuen Anwendungsfällen im Reverse- Charge-Verfahren führen die Regelungen zu Abgrenzungsschwierigkeiten, die jeder Unternehmer beachten sollte. Eine Änderung im Programm TopKontor Handwerk zur Behandlung der neuen Anwendungsfälle ergibt sich nicht, da die Entscheidung, ob die Rechnung der Steuerschuldumkehr unterliegt sich aus den Anwendungsfällen im Reverse- Charge-Verfahren ergibt. Weiterführende Informationen zur Anwendung im Einzelfall erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder aus den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen.